Man kann es tatsächlich ausschließlich ernstlich beantworten, wenn man die Größenordnungen nicht kennt. am günstigsten versteht man es an einem Musterbeispiel: Was korrekt ein Gewerbe ist, wird berechtigt nicht ausdrücklich definiert. hinein der Rechtspraxis hat sich mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist Deshalb